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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung, Bestätigung und Durchführung

Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Vereinbarungen. wegmacher verschickt die Auftragsbestätigung elektronisch – als PDF-Dokument oder als E-Mail. Diese Seminarbedingungen gelten ebenfalls für alle weiteren Durchführungen.

Auftragsbestätigung
Nach der Auftragsklärung erfolgt eine Auftragsbestätigung. Die Auftragsnahme wird vom Auftragnehmer innert Wochenfrist per E-Mail bestätigt.

Vertragspartner und Rechnungsstellung
Vertragspartner sind die jeweiligen Unternehmen, bei denen die teilnehmenden Personen angestellt sind. Das Honorar wird an die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Rechnungsadresse gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt normalerweise einen Monat vor Seminarbeginn mit 30tägiger Zahlungsfrist.

Umfang der Seminar-Dienstleistung
Das Honorar setzt sich aus Auftragsklärung, Vorbereitung, Durchführung, Unterlagen, Arbeitsmaterialien zusammen. Alle Teilnehmenden mit einer Anwesenheit von mindestens 90% erhalten eine schriftliche Kursbestätigung.

Räume und Hotelunterkunft bei externer Durchführung
Die Kosten für Räumlichkeiten, Verpflegung, Übernachtungen sind im Seminarpreis nicht inbegriffen und werden vom Auftraggeber direkt mit dem entsprechenden Veranstalter geregelt und abgerechnet.

Räumlichkeiten bei interner Durchführung
Interne Räumlichkeiten werden vom Auftraggeber organisiert.

Annullations-Bedingungen
- Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Rücktrittsgebühr von CHF 150 fällig.

- Ab 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Es besteht kein Anspruch auf Kursunterlagen und/oder Kursmaterial.

- Ab 1 Woche vor Kursbeginn sowie nach Seminarbeginn ist das volle Honorar zu begleichen. Es besteht kein Anspruch auf Kursunterlagen und/oder Kursmaterial.

Stornierung durch wegmacher
Bei Ausfall der SeminarleiterIn(nen) durch Unfall oder Erkrankung wird ein neues Datum festgelegt oder das bezahlte Trainerhonorar zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen wegmacher sind ausgeschlossen.

Selbstverantwortung und Haftung
Die Mitarbeitenden entscheiden selbst, wie stark sie sich auf den Inhalt der jeweiligen Angebote einlassen. Bei Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernimmt wegmacher keine Haftung.

Versicherung
Bei den wegmacher-Seminaren sind keine Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherungen eingeschlossen. Ausreichende Versicherung ist Sache des Auftraggebers.

Klicken Sie hier um die Bestimmungen als PDF Dokument auf Ihren Rechner zu laden pdf download zu diesem thema.
 
 
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